Wir über uns...

Ich bin Ihr Spezialist und Profi im Bereich der "Generationenberatung" und "Baulohn"!

Ich habe hier über 25 Jahre Erfharung in diesen Bereichen!


Unsere AGB!

Büro-Service-Dienstleistungsvertrag

 Gleich AGB für den Bereich Bürodienstleistungen und Baulohn

 

Firma genannt AG - Mandant

-im folgenden ”Auftraggeber” genannt

und

Firma

P-Solution UG - haftungsbeschränkt -   In Lange Hirschen 14 -

72116 Mössingen - Tel.: 07473/27 12 71 - Fax: 07473/27 12 70

Bankverbindung: Gem. Rechnung

-im folgenden ”Büro-Service“ genannt-

 einigen sich wie folgt:

___________________________________________________________________________

  •  1 Gegenstand und Umfang des Auftrages
  • Mit diesem Vertrag überträgt der Auftraggeber dem Büroservice die Besorgung der folgenden Angelegenheiten:
  •  Erstellung von Lohn- u. Gehaltsabrechnungen
  • Diverse Büro-Dienstleistungen gem. Vereinbarung (schriftlich oder mündlich)
  • Einschließlich des die genannten Tätigkeiten betreffenden Schriftverkehrs und der dazu erforderlichen     Verhandlungen mit den Behörden, sowie Nachprüfung der ggf. eingehenden Rückmeldungen.
  • Für die Übernahme weiterer hier nicht aufgeführter Tätigkeiten werden gesonderte Verein-barungen getroffen.
  •  2 Heranziehung von Mitarbeitern/Mitwirkung Dritter
  • Der Büro-Service ist berechtigt, bei der Ausführung der ihm übertragenen Angelegenheiten bei Bedarf geeignete Mitarbeiter sowie datenverarbeitende Unternehmen oder im Ein-vernehmen mit dem Auftraggeber fachkundige Dritte (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater  einzusetzen. Die eigene Verantwortlichkeit bleibt hiervon unberührt.
  •  3 Verschwiegenheitspflicht
  •  Der Büro-Service sowie die ggf. nach § 2 hinzugezogenen Per­sonen sind nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihm bei oder anlässlich der Erledigung seines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass ihn der Auftraggeber schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.
  • Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung von Angelegenheiten zur Wahrung berechtigter Interessen des Büro-Service unbedingt erforderlich ist. Der Büro-Service ist auch von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit er nach den Versicherungsbedingungen seiner Bürohaftpflicht zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
  • gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, §  53 StPO, §  383 ZPO bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  • Diese Verschwiegenheitspflicht des Büro-Service besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Berichte, Schriftstücke oder sonstige Aufzeichnungen, die aufgrund oder anlässlich des Auftrages gefertigt wurden, darf der Büro-Service Dritten, außer im § 3 Abs. 2 Satz 2 geschilderten Fall, nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
  • Im gleichen Umfang, wie für den Büro-Service selbst, besteht die Verschwiegenheitspflicht auch für seine Mitarbeiter und Hilfskräfte.
  • Zieht der Büro-Service entsprechend § 2 dieses Vertrages fachkundige Dritte und/oder datenverarbeitende Unternehmen hinzu, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese sich ebenfalls zur Verschwiegenheit entsprechend § 3 dieses Vertrages verpflichten.
  •  4 Informationspflicht des Büro-Service
  • Der Büro-Service fertigt für den Auftraggeber von allen Anträgen sowie sonstigen Schriftsätzen Abschriften oder Ablichtungen an und leitet diese dem Auftraggeber unverzüglich zu oder setzt ihn sonst in Kenntnis.

 

  • 5  Haftung
  • Der Büro-Service haftet nur für grobes eigenes und für das Verschulden seiner Mitarbeiter und Hilfskräfte. Der Anspruch ist innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat. Die Meldungen an die Behörden, Krankenkassen, Zusatzversorgungskassen und andere Institutionen usw. sind vom Auftraggeber zu prüfen und an die Auftragnehmerin mit einem Genehmigungsvermerk und / oder gewünschten Änderungen innerhalb 3 Tagen zurückzusenden (schriftlich)! Sollte dies unterbleiben und dennoch ein Schaden entstehen übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keinerlei Haftung! Ferner ist der Büro-Service nicht dafür verantwortlich, wenn Sachverhalte verschwiegen und nicht ordnungsgemäß mitgeteilt werden. Der Büro-Service haftet nicht für etwaige Dinge aus Betriebsprüfungen und sonstigen Prüfungen.
  •  6 Haftungsbegrenzung
  • In einem Haft­pflichtfall kann der Büro-Service vom Auftraggeber nur bis zur Höhe der   abgeschlossenen Deckungs­summe der Haft­pflichtversicherung des Büro-Service in Anspruch genommen werden max. jedoch ist die Haftung auf 1.000,-- Euro  je Firma beschränkt! (Wegen eines weitergehenden Schadens wird eine Haftung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen)! Ferner haftet der Büro-Service nicht für Versäumnisse des Auftraggebers wie z. B. nicht ordnungsgemäße Stunden-Sätze oder dgl..

 

  • 7 Haftungsausschluss
  • Für mündliche Auskünfte, außerhalb eines vereinbarten Gespräches oder telefonische Auskünfte ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Auskünfte schriftlich mit dem vom Auftraggeber geschilderten Sachverhalt bestätigt werden.

 

  • 8 Vergütung
  • Leistungen, die der Büro-Service erbringt, werden sofern darüber nachstehend keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, analog den Sätzen der Gebührenverordnung für Steuerberater vergütet.
  • Neben den Gebühren erhält der Büro-Service die Auslagen (Post- und Fernmeldegebühren, analog § 16 StBGebV, zusätzliche Schreibauslagen, analog § 17 StBGebV, und Reisekosten, analog § 18 StBGebV, die ein Steuerberater nach der Gebührenordnung in Rechnung stellen darf, zusätzlich vergütet.
  • Die Abrechnung sämtlicher Honorare und Auslagen erfolgt jeweils direkt nach der Erledigung der Lohnabrechnungen! Der Büro-Service erhält hierzu Einzugsermächtigung über Konto des Auftraggebers oder dieser überweißt die in Auftrag gegebenen Leistungen sofort nach Rechnungserhalt. Evtl. Kosten für Rücklastschriften trägt der Auftraggeber. Erfolgt keine Erteilung der Einzugsermächtigung sind vierteljährliche Vorschüsse auf die gegenüber dem Auftraggeber durchschnittlich zustehende monatliche Vergütung an den Büro-Service zu überweisen. Pro Mahnung wird eine Pauschale von Euro 20,00 zzgl. MwSt vereinbart.
  • Wird die fällige Vergütung bzw. der Vorschuss nicht bezahlt, kann der Büro-Service ohne Ankündigung seine Tätigkeit bis zur Bezahlung einstellen; die Laufzeit des Vertrages ruht in diesem Fall und wird nach Bezahlung fortgesetzt.
  • Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Büro-Service ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  • In Konkretisierung zu Abs. 1.) wird folgende Vergütungsregelung getroffen:
  • Kosten je Abrechnung und Monat beträgt nach Vereinbarung …. Euro, einmalige Anlagekosten je Mitarbeiter und Firma nach Vereinbarung …. Euro, für die 1/6 Regelung bzw. Schätzung im Krankenkassenbereich werden gesondert nach Vereinbarung ….. Euro verrechnet!
  •  9 Zurückbehaltungsrecht des Büro-Service an den Handakten
  • Der Büro-Service kann dem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.

 

  • 10 Mitwirkung des Auftraggebers
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet an der Ausführung des Auftrages mitzuwirken, soweit es für die ordnungsmäßige Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat dem Büro-Service sämtliche für die Erledigung des Auftrages erforderlichen Nachweise, Urkunden und sonstigen Unterlagen, die im Zusammenhang mit den vom Büro-Service zu bearbeitenden Angelegenheiten stehen, zur Einsichtnahme zu überlassen sowie ihm die zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie das Bearbeitungsergebnis gegenkontrollieren.
  • Ferner hat der Auftraggeber den Büro-Service umfassend über die für die Beurteilung eines Sachverhalts wesentlichen Faktoren und Hintergründe zu informieren. Er wird den Büro-Service von allen betrieblichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
  • 11 Wahrung von Ausschluss- und Notfristen
  • Der Büro-Service ist zur Wahrung von Not- oder Ausschlussfristen nur verpflichtet, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
  • Wenn das Schriftstück dem Büro-Service direkt übersandt wurde, z.B. weil der Büro-Service Zustellungsvollmacht hatte.
  • Falls der Auftraggeber das Schriftstück erhalten hat und er dem Büro-Service rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt sowie einen gesonderten Auftrag zur Fristwahrung erteilt hat. Diese Auftragserteilung kann auch mündlich erfolgen. Sie muss dann aber umgehend vom Büro-Service schriftlich bestätigt werden.

 

  • 12  Vollmacht
  • Der Auftraggeber erteilt dem Büro-Service nachstehend gesonderte Vollmachten:
  • Versendung der notwendigen Meldungen an Krankenkassen, Finanzämter, Sozialkassen usw.

 

  • 13 Vertragsdauer
  • Das Vertragsverhältnis beginnt nach Vereinbarung bzw. mit der ersten Auftragserteilung einer Lohnabrechnung. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist kündbar mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines jeden Kalenderjahres.
  • Im übrigen gelten für die Kündigung des Vertrages die Bestimmungen der §§ 626 und 627 des BGB.
  • Die Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
  • Nach Vertragsbeendigung sind alle Unterlagen des Auftraggebers beim Büro-Service abzuholen. Sollten etwaige Rechnung unbezahlt sein, kann der Büro-Service die Herausgabe der Rechnungen verweigern.

 

  • 14 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort, Gerichtsstand
  • Für diesen Vertrag, seine Ausführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Büro-Service.   

 

  • 15 Änderungen/Ergänzungen
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  •   16 Wirksamkeit
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommen und deren Wirksamkeit keine Bedenken entgegenstehen. Die AG werden mit jedem erteilten Auftrag! (z. B. Auftrag zur Lohnabrechnungsdurchführung vom AG erteilt, akzeptiert und anerkannt) Wenn der AG nicht damit einverstanden ist muss er diese schriftlich beim Büro-Service widerrufen!

 

 

 

Diese AGB sind die Grundlage aller Leistungen die der Büro-Service seinen Auftraggebern erbringt im Bereich Büro-Dienstleistungen und Lohn- und Gehaltsabrechnungen!